Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“

Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“

Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“

Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“
Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“

Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“
Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“

Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“
Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“

Ortsgemeinde Bollendorf – Vollsperrung Teilbereich „Bachstraße“

Aufgrund von Malerarbeiten wird ein Teil der „Bachstraße“ im Einmündungsbereich Richtung Ferschweilerstraße/Brunnenstraße vom 28.08.2023 bis zum 22.09.2023 für den Straßenverkehr voll gesperrt. Die Bachstraße ist bis zur Baustelle für die Anlieger befahrbar. Jedoch besteht keine Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge.

„Bachstraße“
28.08.2023 bis zum 22.09.2023
voll gesperrt.

„Bachstraße“
28.08.2023 bis zum 22.09.2023
voll gesperrt.


„Bachstraße“

28.08.2023 bis zum 22.09.2023

voll gesperrt.

 

 

Hinweise zur Müllentsorgung in der Bachstraße:

Hinweise zur Müllentsorgung in der Bachstraße:
Hinweise zur Müllentsorgung in der Bachstraße:
Hinweise zur Müllentsorgung in der Bachstraße:
Hinweise zur Müllentsorgung in der Bachstraße:

Hinweise zur Müllentsorgung in der Bachstraße:

Für die unmittelbar von der Sperrung betroffenen Anwohner:

Für die unmittelbar von der Sperrung betroffenen Anwohner:

Für die unmittelbar von der Sperrung betroffenen Anwohner:

Für die unmittelbar von der Sperrung betroffenen Anwohner:

Die Tonnen sind, bis die Baumaßnahme abgeschlossen ist, immer wieder zur Leerung an einem für das Müllfahrzeug zugänglichen Ort bereitzustellen. Demnach sollten die Anwohner der Bachstraße Ihre Mülltonne an die Neuerburger Straße oder die Brunnenstraße zu den Entsorgungsterminen abstellen. Nach Auflösung der Vollsperrung ist die Mülltonne wieder am gewohnten Standort zur Tonnenleerung aufzustellen.

Wir bitten um Beachtung.

Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Neuerburg, 08.08.2023