Auswirkung der bundesweiten Energiewende ist auch ein vermehrtes Interesse an der Nutzung der Sonnenenergie auf Freiflächen (Acker- u. Grünland, etc.), welches auch grundlegend von der Verbandsgemeinde Südeifel unterstützt wird.
Diesbezügliche Vorhaben sind bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Projekte, die nicht der baurechtlichen Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) unterliegen. Dies hat zur Folge, dass die kommunalen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) konkret auf diesbezüglich beabsichtigte Projekte abzustellen sind.
Zum Schutz von Natur und Landschaft und insbesondere auch zum Schutz von Flächenressourcen für die aktive Landwirtschaft hat die Verbandsgemeinde Südeifel das nachfolgende informelles Konzept zur Steuerung der Nutzung von Sonnenergie auf Freiflächen beschlossen. Hiermit will die Verbandsgemeinde einen allgemeinen verträglichen Flächenverbrauch für die Nutzung der Sonnenenergie im Außenbereich gewährleisten und unterstützen.
Leitlinien zu / Kriterien zum Filtern von Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaik - Freiflächenanlagen (PV - FFA):
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Plan | pdf | 4 MB
Beschlussauszug | pdf | 78 KB
Auskünfte hierzu erteilt die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Herr Wolfgang Thiel (Fachbereich III - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen)
Tel.: | 06564/69-13211 |
thiel.wolfgang@vg-suedeifel.de |
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