Die Vergütung erfolgt aufgrund angeordneter und tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden. Die Ortsgemeinde bietet Ihnen eine Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob).
Local community of Nusbaum
Ortsbürgermeister Johann Hoff
Rohrbachstr. 28, 54675 Nusbaum
Tel. 06522/1270
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