Hinweisgeberschutzgesetz

Eingabe nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Die Verbandsgemeinde Südeifel setzt sich für Transparenz, Integrität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ein. Um Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben, stellen wir ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Dieses System ermöglicht es Beschäftigten, Geschäftspartnern und Dritten, vertraulich und auf Wunsch auch anonym Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Regelungen zu melden.

Hinweisgebende Personen genießen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen oder Repressalien. Die Bearbeitung der Hinweise erfolgt unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Rechtsgrundlagen

Das Hinweisgebersystem basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene deutsche Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 in nationales Recht um und regelt den Schutz von Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße melden.

EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937): Diese Richtlinie schreibt europaweit einheitliche Standards für den Schutz von Hinweisgebern und die Einrichtung sicherer Meldekanäle vor.

Mit der Einführung des Hinweisgebersystems erfüllen wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen und fördern eine offene Unternehmenskultur, in der Hinweise auf Missstände ernst genommen und sachgerecht bearbeitet werden.

Starten Sie hier den Online-Dienst für eine Eingabe:

https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.SUEDEIF.01&mode=cc&cc_key=HGHinweisgeber

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