Wegerecht für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.

    Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Hat Ihnen die BNetzA das Wegerecht übertragen, hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Zudem ist die Wegenutzung dann für Sie unentgeltlich.

    Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.

    In Ihrem Antrag an die BNetzA müssen Sie das Gebiet angeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.

    Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen öffentlich tätig ist.

  • Verfahrensablauf

    Sie können das Wegerecht online, per E-Mail oder per Post beantragen.

    Wegerechte online beantragen:

    • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Für die Registrierung benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Senden Sie Dateien, die für einen Upload zu groß sind oder nicht in digitaler Form zur Verfügung stehen, per Post an die Bundesnetzagentur (BNetzA.
    • Die BNetzA prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen beziehungsweise zusätzlich benötigter Nachweise bei Ihnen.
    • Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Wegerechtsbescheid und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

    Wegerechte per E-Mail oder Post beantragen:

    • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA herunter.
    • Sie können das Formular wahlweise
      • am Bildschirm ausfüllen
      • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
    • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen bevorzugt per E-Mail oder alternativ per Post an die BNetzA.
    • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.
  • Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen besitzt, betreibt oder plant öffentliche Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien.
    • Ihr Telekommunikationsunternehmen ist nachweislich fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig zur Errichtung von Telekommunikationslinien.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • für registerpflichtige Unternehmen: aktueller Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister-Auszug
    • falls zutreffend: Auflistung der
      • Beteiligungsverhältnisse
      • Unternehmensverbindungen zu Wegebaulastträgern
    • skizzierte oder schriftliche Beschreibung Ihres geplanten oder vorhandenen Telekommunikationsnetzes beziehungsweise Ihrer Telekommunikationslinien oder Ihres Geschäftsmodells zur Versorgung des Nutzerkreises
    • Liste der benötigten Gebiete
    • Karten mit den Verwaltungsgrenzen der Gebiete
    • Eigenerklärungen zur Fachkunde und zur Zuverlässigkeit
    • gegebenenfalls Referenzprojekte und ähnliche Nachweise über bisherige Tiefbautätigkeiten Ihres Unternehmens
    • Investitions- und Finanzierungsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben der letzten 5 Jahre
    • Wirtschaftsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei über Ihr Unternehmen
    • Nachweise, abhängig von der Finanzierungsweise:
      • verbindliche Finanzierungszusagen und Erläuterung des Finanzierungsmodells
      • Eigenmittelnachweis für den Zeitraum des ersten Jahres des Investitionsplanes
      • verbindliche Finanzierungszusage der Kreditinstitute oder von verbundenen Unternehmen
      • Wirtschaftsauskunft über mittelbereitstellende verbundene Unternehmen
      • verbindliche Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheide
    • Die Bundesnetzagentur kann von Ihnen weitere Nachweise und Unterlagen fordern, sollten diese für ihre Entscheidung erforderlich sein.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Übertragung der Nutzungsberechtigung werden Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch einen gesonderten Gebührenbescheid.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Wochen. Der genannte Zeitraum beginnt bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, das heißt einschließlich der benötigten Nachweise.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
  • Weiterführende Informationen

  • Kurztext

    • Unternehmen, die Telekommunikationskabel verlegen wollen, benötigen Zustimmung des Wegebaulastträgers (meist Stadt oder Gemeinde)
    • Übertragung des Wegerechts durch Bundesnetzagentur (BNetzA) möglich
    • Wegerecht berechtigt zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für Telekommunikationslinien oder Telekommunikationsnetze, die öffentlichen Zwecken dienen
    • bei übertragenem Wegerecht ist die Wegenutzung kostenlos
    • Antrag ist freiwillig, die Beantragung der Übertragung des Wegerechts ist nicht gesetzlich verpflichtend
    • das Recht wird für konkretes Gebiet übertragen
    • Übertragung des Wegerechts gilt, solange das Telekommunikationsunternehmen öffentlich tätig ist
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

  • Typisierung

    1
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

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