Ortsgemeinde Bollendorf Vollsperrung Teilbereich „Achtstraße“

Die Straße Achtstraße ist für Anlieger bis zur Baustelle befahrbar. Es besteht jedoch keine Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge. Eine Umleitung wird ausgeschildert.
Für den Linienverkehr besteht eine Wendemöglichkeit im Bereich des Parkplatzes gegenüber von der Grundschule Bollendorf.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis.

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Neuerburg, den 17.04.2025

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