Ortsgemeinde Lahr –  Vollsperrung (K2)

Die „Hauptstraße“ ist für die Anlieger bis zur Baustelle befahrbar. Jedoch besteht keine Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge.

Eine Umleitung ist über Geichlingen > Körperich > Hüttingen bei Lahr ausgeschildert

Hinweise zur Müllentsorgung am 08.07.2025:

Für die unmittelbar von der Sperrung betroffenen Anwohner:

Die Tonnen sind, bis die Baumaßnahme abgeschlossen ist, zur Leerung an einem für das Müllfahrzeug zugänglichen Ort bereitzustellen bis die Sperrung aufgehoben ist. Nach Auflösung der Sperre ist die Mülltonne wieder am gewohnten Standort zur Tonnenleerung aufzustellen.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel

Straßenverkehrsbehörde

Neuerburg, 18.06.2025

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