Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur solche Lichtbilder für Ausweis- und Passanträge verwendet werden, die entweder von einem privaten Fotodienstleister digital über eine sichere Cloud bereitgestellt oder in der Meldebehörde vor Ort erstellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll.
Lichtbilder für die Beantragung eines Personalausweises und Reisepasses müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios bzw. privaten Fotodienstleister ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Meldeamt übermittelt werden. Sie erhalten dann vom Fotografen den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code). Mit Hilfe dessen kann die Behörde Ihr Lichtbild abrufen.
Ohne den Data-Matrix-Code-Ausdruck vom Fotografen, kann das Dokument nicht beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit die Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und in den Antragsprozess zu übernehmen. Die Gebühr für ein Foto in der Verwaltung beträgt 6,00 €.
Ihr Einwohnermeldeamt der
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel