Preisüberwachung

  • Leistungsbeschreibung

    Preisrechtliche Prüfungen sind eine Aufgabe der öffentlichen Hand zur Wahrung angemessener Entgelte im öffentlichen Beschaffungswesen. Die öffentliche Hand ist vor überhöhten Preisen zu schützen. Überhöht können Preise sein, die bei marktgängigen Leistungen höher als bei privaten Beschaffungen sind, oder bei Verträgen zu Selbstkostenpreisen, die die angemessenen Kosten für die Erbringung der Leistung (einschließlich  Zuschlag für Wagnis und Gewinn) übersteigen. 2004 wurden bei bundesweit 3.655 Prüfungen öffentlicher Aufträge 24% der Fälle preisrechtlich beanstandet. Hieraus resultierten Einsparungen von rund 35 Mio. Euro.

    Geprüft werden Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen neben Lieferungen und Leistungen auch Mieten und Pachten. Preise von Bauleistungen  werden nicht mehr geprüft (VO PR 1/72 aufgehoben 1999).

    Das Preisrecht ist vom Preisangabenrecht zu unterscheiden.

  • Rechtsgrundlage


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