Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our
Leistungsbeschreibung
Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Ein staatlicher Fischereischein ist nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Die Beantragung kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen. Es erfolgt eine Prüfung Ihres Antrages. Anschließend werden Ihnen die notwendigen Dokumente ausgestellt und Sie bekommen eine Zahlungsaufforderung über die zu entrichtenden Gebühren.
Welche Gebühren fallen an?
Für Mosel, Sauer und Our:
- Jahres ufer schein: 15,00 Euro
- Monats ufer schein: 10,00 Euro
- Wochen ufer schein: 5,00 Euro
nur für Mosel und Sauer (zusätzlich):- Jahres nachen schein: 40,00 Euro
- Monats nachen schein: 25,00 Euro
- Wochen nachen schein: 10,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Bei einer persönlichen Antragstellung erfolgt die Bearbeitung unverzüglich. Bei einer schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungsdauer einige Tage mehr in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our wird ab dem 14. Lebensjahr ein gültiger Fischereierlaubnisschein benötigt.
- Verfahrensablauf: Die Beantragung kann formlos schriftlich oder persönlich erfolgen. Es erfolgt eine Prüfung des Antrages. Anschließend werden die notwendigen Dokumente ausgestellt und eine Zahlungsaufforderung über die zu entrichtenden Gebühren erstellt.
- zuständig: Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Konz, Südeifel und Trier-Land.
Typisierung
4Anträge / Formulare