Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Personalausweis Informationserteilung in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Personalausweis Informationserteilung in Rheinland-Pfalz
Typisierung
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