Für alle diejenigen, die selbst oder im Familien- und Freundeskreis keine Möglichkeit zur Registrierung im Internet-Portal für die entgeltliche Schulbuchausleihe haben, ist in der Zeit vom 16.05.2025 bis 12.06.2025 in der Verbandsgemeinde Südeifel folgende Servicestelle eingerichtet:
Bei der Registrierung benötigen Sie neben der individuellen Kennung (= Freischaltcode) auch Ihre Bankverbindung (IBAN - und BIC Nummer) für die spätere Abbuchung der Entleihgebühr. Ohne Angabe der Bankverbindung kann eine rechtsverbindliche Bestellung nicht durchgeführt werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie die erforderlichen Angaben bei der Registrierung zur Hand haben.
Hinweise und Informationen des Schulträgers zur Rücknahme und Abholung von Schulbüchern
Geltend für die Grundschulen: Bollendorf, Karlshausen, Körperich und Mettendorf
Alle Schulbücher, die für das Schuljahr 2024/2025 ausgegeben wurden, sind bis zum 27.06.2025 im Schulsekretariat vollständig laut Rücknahmeschein abzugeben. Sollten hierbei Bücher fehlen oder in einem nicht wiederverwertbaren Zustand sein, wird Schadensersatz geltend gemacht.
Um die Bestellung der Schulbücher des Schuljahres 2025/2026 kümmert sich die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel als Schulträger.
Die bestellten Schulbücher ggf. Arbeitshefte - laut Bücherliste Ihres Kindes - können in der Zeit vom 11.08.2025 bis 15.08.2025, in der Buchhandlung Neugebauer-Mittler, Oberstraße 9, 54673 Neuerburg, Telefon: 06564 -21 12, zu deren Öffnungszeiten abgeholt werden.
„Uhren, Schmuck und Buchhandel Neugebauer-Mittler“, bietet an, dass Sie die Bücher dort zum Preis von 1,90 Euro / Atlanten für 2,90 Euro individuell mit einer Schutzfolie versehen lassen können. Wenn Ihrerseits Interesse daran besteht, melden Sie sich bitte vorweg dort telefonisch unter 06564 -21 12 an.
Falls Sie die Bücher in dem genannten Zeitraum nicht in der Buchhandlung abgeholt haben, besteht danach die Möglichkeit die Bücher in der ersten Schulwoche in der jeweiligen Grundschule zu den Öffnungszeiten des Schulsekretariats abzuholen.
Die Entgegennahme der Bücher ist dann von Ihnen persönlich zu quittieren.
Gegebenenfalls kann auch eine andere Person, gegen Vorlage einer Vollmacht, die Bücher in Empfang nehmen.
Schulverwaltung der
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel