Benutzungsordnung für die DFB-Minispielfelder in der Verbandsgemeinde Südeifel

§ Nutzungszweck

  1. Die DFB-Minispielfelder an den Grundschule Mettendorf und Bollendorf stehen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Nutzung als Sportplatz offen.
  2. Es ist nicht erlaubt, die Plätze für andere als die in Absatz 1 genannten Zwecke zu benutzen.
  3. Die DFB-Minispielfelder werden von der Verbandsgemeinde Südeifel als öffentliche Einrichtung unterhalten.
  4. Die Nutzung der DFB-Minispielfelder erfolgt auf eigene Gefahr.

§ Nutzungsberechtigte

  1. Die DFB-Minispielfelder stehen den Grundschulen für den Sportunterricht zur Verfügung.
  2. Des Weiteren dienen sie den ortsansässigen sporttreibenden Vereinen für deren Trainingsbetrieb.
  3. Für Kinder und Jugendliche steht die Anlage zur sportlichen Betätigung als Fußballplatz zur Verfügung.
  4. Sonstige Nutzungen der Sportanlage sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel zulässig.

§ Nutzungszeiten

  1. Während der Schulzeit haben die Grundschulen bei der Nutzung der DFB Minispielfelder im Rahmen des Sportunterrichts und den Betreuungszeiten von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr Vorrang.
  2. Außerhalb dieser Zeiten steht das Minispielfeld Kindern und Jugendlichen bis 21.00 Uhr, maximal bis zum Einbruch der Dunkelheit zur Verfügung, soweit hierdurch der Trainingsbetrieb der sporttreibenden Vereine nicht behindert wird.
  3. Außerhalb der Schulzeiten bleiben die Zugangstüren unverschlossen.

§ Bestimmungen über die Benutzung

  1. Untersagt ist die zweckwidrige Inanspruchnahme der Anlage, insbesondere das Abstellen/Befahren mit Fahrräder, Mofas, Motorräder, E-Rollern und sonstigen Gerätschaften.
  2. Das Rauchen auf dem gesamten Gelände sowie das Konsumieren von alkoholischen Getränken und der Verzehr von Speisen sind untersagt.
  3. Nach jeder Nutzung sind Abfälle aller Art vom Nutzer vollständig zu entfernen.
  4. Tiere dürfen nicht mit auf den Platz gebracht werden.
  5. Fußballschuhe mit Kunststoffstollen oder Noppen sind das optimale Schuhwerk, Metallstollen sind nicht erlaubt. Bedingt geeignet sind Sportschuhe mit flachen Sohlen, da diese nicht direkt in das Gummigranulat eingreifen und die Rasenfasern flächig niedergedrückt werden. Der Rasen darf nicht mit spitzen oder scharfkantigen Absätzen betreten werden, da es dabei zu Schädigung der Rasenhalme und des Gesamtsystems kommen kann.                               
  6. Die Minispielfelder werden witterungsbedingt bei Schnee und Eis gesperrt.
  7. Anstößige Verhaltensweisen, z.B. das Urinieren auf dem Gelände, sind untersagt.
  8. Das Besteigen sowie das Überklettern der Bandeneinfassung sowie des Ballfangnetzes sind verboten.
  9. Das vorsätzliche Beschießen des Ballfangnetzes ist untersagt.

§ Verstoße gegen die Benutzungsordnung

Verstöße gegen die Benutzungsordnung können mit Platzverweis geahndet werden. Bei strafbaren Handlungen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

§ Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 27. Mai 2025 in Kraft.

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