Des Weiteren besteht für die „Gartenstraße 1-26“ ein absolutes Halte- und Parkverbot.
Die Gartenstraße ist bis zur Baustelle befahrbar. Es besteht jedoch keine Wendemöglichkeit.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Straßen Hohlweg > Borenweg > Königsbergstraße (L8).
Wir bitten um Beachtung.
Informationen zu Sperrungen erhalten Sie auf dem Mobilitätsportal unter www.verkehr.rlp.de.
Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Neuerburg, 28.07.2026
